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GeburtsurkundeStatus: amtlich
Hin und wieder werden aktuelle Geburtsurkunden für die verschiedensten Angelegenheiten benötigt, beispielsweise für Versicherungs- oder Bankangelegenheiten. Ohne großen Aufwand kann jederzeit eine Urkunde angefordert werden. Die Geburtsurkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat. Benötigte Unterlagen: "Personalausweis oder Reisepass" "Eventuell urkundlicher Nachweis des rechtlichen Interesses" Vorsprache / Zuständige Dienststelle: Eine persönliche Vorsprache sollte ermöglicht werden. Wenn sich der Wohnsitz nicht mehr in Ludwigsfelde befindet, besteht die Möglichkeit der Online-Anforderung unter www.Ludwigsfelde.de >>zum Formular. Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises und die zu entrichtende Gebühr (ggf. Einzugsermächtigung) beizufügen. Gebühren: Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 10,00 Euro, für jede weitere 5,00 Euro. (Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 28.02.2013) Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachige Geburtsurkunde) Allgemeine Informationen: Für die Verwendung im Ausland (z.B. Heirat) empfiehlt sich eine internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde. Diese Urkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat. In vielen Ländern wird von deutschen Staatsangehörigen für die dortige Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Die Notwendigkeit dieser Urkunde ist bei im Standesamt zu erfragen und wenn gefordert, auch zu beantragen. Benötigte Unterlagen:
Vor Eheschließung im Ausland unbedingt im Standesamt zwecks Beratung über die Anerkennung der Eheschließung in Deutschland und Namensführung vorsprechen. Bei schriftlicher Anforderung der Internationalen Geburtsurkunde ist eine Kopie des Personalausweises und die zu entrichtende Gebühr (ggf. Einzugsermächtigung) beizufügen. Gebühren: Für die Ausstellung einer Internationalen Geburtsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben, jede weitere Urkunde kostet 5,00 Euro. (Gebührengesetz für das Land Brandenburg, zuletzt geändert am 28.02.2013) |